09.05.18

Vereinbarung gemäß § 72a Abs. 2 und 4 SGB VIII aktualisiert

Die Vereinbarung gemäß § 72a Abs. 2 und 4 SGB VIII zum erweiterten Führungszeugnis wurde aktualisiert.

Bisher abgeschlossene Vereinbarungen behalten Ihre Gültigkeit, ergänzte §§ sind ebenso auf die bisherigen Vereinbarungen anzuwenden.

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Vereinbarung gem. § 72a Abs. 2 und 4 SGB VIII