09.05.18
Vereinbarung gemäß § 72a Abs. 2 und 4 SGB VIII aktualisiert
Die Vereinbarung gemäß § 72a Abs. 2 und 4 SGB VIII zum erweiterten Führungszeugnis wurde aktualisiert.
Bisher abgeschlossene Vereinbarungen behalten Ihre Gültigkeit, ergänzte §§ sind ebenso auf die bisherigen Vereinbarungen anzuwenden.